Kosten bei Ehescheidung, Unterhaltsangelegenheiten und sonstigen Familiensachen

Die Kosten in Familienrechtsverfahren setzen sich zusammen aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für eine Erstberatung, welche maximal mit 190,- € zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Auslagenpauschale veranschlagt werden kann.

Eine solche Erstberatung sollten Sie nutzen, um sich über zu erwartenden Kosten in Abhängigkeit von einem Verfahrensverlauf vollständig aufklären zu lassen und wesentliche Fragen vorab zu klären.

In einem Erstberatungsgespräch werden Sie selbstverständlich auch auf die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe hingewiesen.

Verfahrenskostenhilfe wird auf Antrag bewilligt, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens zu tragen und das Verfahren Aussicht auf Erfolg bietet.
Die Bewilligung hat in Abhängigkeit von Ihren Einkommensverhältnissen zur Folge, dass Sie entweder gar keine Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen haben oder aber, dass Ihnen eine Ratenzahlung für längsten 48 Monate angeboten wird, um anfallende Kosten zu tragen.

Die Aussicht auf Erfolg wird in Familiensachen bei Ehescheidungen in der Regel angenommen, wenn die Voraussetzungen der Ehescheidung vorliegen.

Kommt keine Verfahrenskostenhilfe in Betracht, berechnen sich die anfallenden Gebühren nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG).

Gerne erläutere ich Ihnen die Kostenstruktur persönlich.